Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden von den Gesetzlichen Krankenkassen meist nicht erstattet.

Private Krankenkassen bzw. Zusatzversicherungen bieten teilweise die Übernahme der Behandlungskosten beim Heilpraktiker an. Meist werden jedoch nur die Kosten des veralteten Gebühren- Verzeichnis für Heilpraktiker von 1985 erstattet, die Differenz muss dann vom Versicherten selbst getragen werden. Bitte informieren sie sich diesbezüglich bei ihrer Krankenkasse.

 

Ich erlaube mir, mein Honorar für Ihre Behandlung nach Zeitaufwand zu berechnen.

Aktuell 80,-€ / Stunde. Bar zu zahlen nach jeder Behandlung. Ab Januar 2024 90,- €.

 

Für einen Ersttermin rechnen Sie bitte mind. eine Stunde Zeit ein, für Folgetermine 45 - 60 Minuten.

Für die Termine Geburtsvorbereitende Akupunktur reicht meist 30 Minuten (40,-€ / 45,- € ab 2024)

 

Kosten für Arzneien (Apotheke) und Tape (nach Verbrauch 10 - 30 €) sind nicht enthalten.